Details zur Anmeldung ambulanter Einrichtungen

Der Prozess der Anmeldung zur Aktion Saubere Hände erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Anmeldung bei VARIA
    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online, direkt beim Nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen, über das webKess Portal.
     
  2. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und ein Teilnehmer-Kürzel. Bitte senden Sie uns das Teilnehmer-Kürzel zu und bewahren dieses sicher auf, da wir es in der Kommunikation mit Ihnen verwenden. Ihre Einrichtung wird dann als aktiver Teilnehmer der Aktion Saubere Hände geführt.
     
  3. Der Name Ihrer ambulanten Einrichtung wird auf der Homepage veröffentlicht, sofern Sie sich bei der Anmeldung nicht dagegen ausgesprochen haben. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern das Logo der Aktion Saubere Hände per E-Mail zu.

Hilfestellung

Um Sie bei der Umsetzung der Aktion Saubere Hände zu unterstützen, haben wir eine Anleitung zur Anmeldung und eine Zeitschiene erstellt.

Die detaillierte Anleitung enthält eine Hilfestellung zur Anmeldung, Dateneingabe und Generierung eines Zertifikates.

Bei der Anmeldung werden folgende Daten abgefragt:

Name (Praxisinhaber/Praxisname), Adresse, Telefonnummer, E-Mail

Stammdaten - Auswahl der Fachrichtung (HAND-KISS Liste) und Zuordnung in die Kategorien "Ambulant nicht-invasiv", "Ambulant invasiv" und "nicht zutreffend":

Ambulant NICHT invasiv:

  • Innere
  • Chirurgie
  • Pädiatrie
  • andere operative
  • andere konservative
  • Interdisziplinär*
  • Hausarztpraxis
 

Ambulant invasiv:

  • Innere
  • Chirurgie
  • Pädiatrie
  • andere operative
  • andere konservative
  • Interdisziplinär*
  • ambulante OP-Zentren
  • Dialyse
 

      Nicht zutreffend:

      • Ambulante Hauskrankenpflege
      • Rettungsdienst/Krankentransport
      • Zahnarztpraxis


      * interdisziplinär - Medizinische Versorgungszentren:

      Medizinische Versorgungszentren (MVZ), welche eine organisatorische Einheiten (gemeinsamer Einkauf von Händedesinfektionsmittel, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten) bilden, werden hier als interdisziplinär eingetragen. Werden in einer der im MVZ tätigen Praxen als invasiv zu definierende Maßnahmen durchgeführt, wird das gesamte MVZ als "Ambulant invasiv, Interdisziplinär" definiert. Ist dem MVZ ein ambulantes OP-Zentrum zugehörig so wird auch dies als "Ambulant invasiv, Interdisziplinär" definiert.

       

      Definition invasiv:

      Als invasiv werden Eingriffe und Behandlungen an Patientinnen und Patienten definiert welche, folgende Charakteristika aufweisen:

      1. Patientinnen und Patienten befinden sich für einen definierten Zeitraum an einem für Sie vorgesehenen Platz (Untersuchung- beziehungsweise Behandlungsliege, Bett)
      2. Für die Dauer der erforderlichen Behandlung oder den Eingriff werden ausschließlich, auf Patientinnen und Patienten bezogene Materialien und Gerätschaften verwendet, welche anschließend verworfen oder wieder aufbereitet werden müssen.
      3. Für die erforderliche Behandlung oder den Eingriff müssen Standardhygienemaßnahmen und/oder Barrieremaßnahmen (zum Beispiel sterile Abdeckung, sterile Handschuhe) angewendet werden.
      4. Im Anschluss an die erforderliche Behandlung oder den Eingriff muss eine Desinfektion aller Oberflächen und Desinfektion/Sterilisation aller verwendeten Geräte erfolgen.

      Zum Beispiel: Dialysen, Endoskopien jeder Art, Gelenkpunktionen, invasive radiologische Methoden, Anlage von zentralen Venenkathetern.

      Die Durchführung von zum Beispiel Blutentnahmen, intramuskuläre oder subkutane Injektionen, Verbänden werden nicht als invasive Maßnahmen definiert sondern gehören zu den allgemeinen aseptischen Tätigkeiten.